KFZ GUTACHTERIngenieurbüro Hunger GmbH
Wissen vom Sachverständigen

Schadenslexikon

Wertminderung, Nutzungsausfall, Totalschaden, 130-Prozent-Regel: Rund um das Kfz-Gutachten fallen viele Fachbegriffe. Wir erklären die wichtigsten verständlich – damit Sie als Geschädigter genau wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Merkantile Wertminderung

Der Minderwert, der einem reparierten Unfallfahrzeug trotz fachgerechter Instandsetzung auf dem Markt anhaftet.

Nutzungsausfallentschädigung

Geldersatz für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt aufwenden müssten.

Restwert

Der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand noch hat – etwa beim Verkauf an einen Aufkäufer.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und eine Reparatur unwirtschaftlich ist.

Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine fachgerechte Reparatur technisch nicht mehr möglich ist.

Fiktive Abrechnung

Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Konkrete Abrechnung

Die Schadensabrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich durchgeführten und belegten Reparatur.

130-Prozent-Regel (Opfergrenze)

Erlaubt die Reparatur auch dann, wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Mietwagen nach Unfall

Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein angemessener Mietwagen auf Kosten der Gegenseite zu.

Wiederbeschaffungsdauer

Der Zeitraum, den Sie bei einem Totalschaden realistisch benötigen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Bagatellschaden

Ein Kleinschaden unterhalb einer bestimmten Wertgrenze, bei dem die Versicherung die Gutachterkosten nicht immer übernimmt.

Schadenminderungspflicht

Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, den entstehenden Schaden im zumutbaren Rahmen gering zu halten.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Gutachten dem Werkstatt-Kostenvoranschlag deutlich überlegen.

Vorschaden / Altschaden

Bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandene Schäden, die im Gutachten sauber abgegrenzt werden müssen.

Reparaturkosten

Die zur fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlichen Kosten – die zentrale Grundlage Ihrer Schadensabrechnung.

Stundenverrechnungssatz

Der Stundensatz, den eine Werkstatt für ihre Arbeitsleistung berechnet – entscheidend für die Höhe der Reparaturkosten.

Verbringungskosten

Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstatt und Lackiererei, wenn diese nicht im selben Betrieb sitzt.

Schadenskalkulation

Die rechnerische Ermittlung aller Reparaturpositionen mit professioneller Kalkulationssoftware.

Quotenvorrecht

Bei Mithaftung sichert das Quotenvorrecht, dass Ihre Kaskoversicherung zuerst Ihre nicht gedeckten Schadenpositionen ausgleicht.

Auslagen- / Kostenpauschale

Eine pauschale Erstattung für allgemeine Unkosten wie Telefon, Porto und Fahrten – ganz ohne Einzelnachweis.

Anspruchsteller

Die geschädigte Person, die nach einem Unfall Ersatzansprüche gegen den Verursacher und dessen Versicherung geltend macht.

Anwaltskosten

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts.

Abzug neu für alt

Ein Wertausgleich, wenn durch den Einbau neuer Teile ein messbarer Mehrwert gegenüber dem alten Zustand entsteht.

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten Schadenbeträge netto, da sie die Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend machen können.

Abschleppkosten

Die Kosten für das Bergen und Abschleppen eines nicht fahrbereiten Unfallfahrzeugs gehören zum erstattungsfähigen Schaden.

Vorhaltekosten

Entschädigung für das Bereithalten eines Ersatzfahrzeugs – relevant vor allem für Unternehmen mit Fuhrpark.

Beilackierung

Das Mitlackieren angrenzender Bauteile, damit der reparierte Bereich farblich exakt zum Rest des Fahrzeugs passt.

Kfz-Haftpflichtschaden

Ein Schaden, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat und der über dessen Haftpflichtversicherung reguliert wird.

Kfz-Kaskoschaden

Ein Schaden, den Sie über Ihre eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung abrechnen – etwa bei Eigenverschulden oder Wildunfall.

Teilschuld / Mithaftung

Tragen beide Beteiligte einen Teil der Schuld, wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt.

Schadenersatz

Der Ausgleich aller Vermögensnachteile, die Ihnen durch einen fremdverschuldeten Unfall entstanden sind.

Feststellungsgutachten

Dokumentiert Art und Umfang eines Schadens beweissicher – auch wenn (noch) nicht repariert wird.

Notreparatur

Eine vorläufige Reparatur, um das Fahrzeug verkehrssicher zu machen, bis die endgültige Instandsetzung erfolgt.

Gerichtsgutachten

Ein im Auftrag eines Gerichts erstelltes, neutrales Sachverständigengutachten zur Klärung strittiger Fragen.

Beweissicherungsgutachten

Sichert den Zustand und Schaden eines Fahrzeugs frühzeitig, bevor Spuren durch Reparatur oder Zeitablauf verloren gehen.

Wertgutachten / Fahrzeugbewertung

Ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs – für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Finanzierung oder Versicherung.

Oldtimergutachten

Bewertet historische Fahrzeuge fachgerecht – für Versicherung, H-Kennzeichen, Kauf oder Verkauf.

Reparaturbestätigung

Belegt nach einer fiktiven Abrechnung, dass das Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht repariert wurde.

Kurzgutachten

Eine kompakte Schadensdokumentation für kleinere Schäden, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist.

Gutachterkosten – wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen.

Werkstatt- und Prognoserisiko

Mehrkosten durch Fehleinschätzungen der Werkstatt oder des Gutachtens trägt grundsätzlich der Schädiger – nicht Sie.

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