Schadenslexikon
Wertminderung, Nutzungsausfall, Totalschaden, 130-Prozent-Regel: Rund um das Kfz-Gutachten fallen viele Fachbegriffe. Wir erklären die wichtigsten verständlich – damit Sie als Geschädigter genau wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Merkantile Wertminderung
Der Minderwert, der einem reparierten Unfallfahrzeug trotz fachgerechter Instandsetzung auf dem Markt anhaftet.
Nutzungsausfallentschädigung
Geldersatz für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt aufwenden müssten.
Restwert
Der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand noch hat – etwa beim Verkauf an einen Aufkäufer.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und eine Reparatur unwirtschaftlich ist.
Technischer Totalschaden
Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine fachgerechte Reparatur technisch nicht mehr möglich ist.
Fiktive Abrechnung
Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
Konkrete Abrechnung
Die Schadensabrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich durchgeführten und belegten Reparatur.
130-Prozent-Regel (Opfergrenze)
Erlaubt die Reparatur auch dann, wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Mietwagen nach Unfall
Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein angemessener Mietwagen auf Kosten der Gegenseite zu.
Wiederbeschaffungsdauer
Der Zeitraum, den Sie bei einem Totalschaden realistisch benötigen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Bagatellschaden
Ein Kleinschaden unterhalb einer bestimmten Wertgrenze, bei dem die Versicherung die Gutachterkosten nicht immer übernimmt.
Schadenminderungspflicht
Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, den entstehenden Schaden im zumutbaren Rahmen gering zu halten.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Gutachten dem Werkstatt-Kostenvoranschlag deutlich überlegen.
Vorschaden / Altschaden
Bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandene Schäden, die im Gutachten sauber abgegrenzt werden müssen.
Reparaturkosten
Die zur fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlichen Kosten – die zentrale Grundlage Ihrer Schadensabrechnung.
Stundenverrechnungssatz
Der Stundensatz, den eine Werkstatt für ihre Arbeitsleistung berechnet – entscheidend für die Höhe der Reparaturkosten.
Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstatt und Lackiererei, wenn diese nicht im selben Betrieb sitzt.
Schadenskalkulation
Die rechnerische Ermittlung aller Reparaturpositionen mit professioneller Kalkulationssoftware.
Quotenvorrecht
Bei Mithaftung sichert das Quotenvorrecht, dass Ihre Kaskoversicherung zuerst Ihre nicht gedeckten Schadenpositionen ausgleicht.
Auslagen- / Kostenpauschale
Eine pauschale Erstattung für allgemeine Unkosten wie Telefon, Porto und Fahrten – ganz ohne Einzelnachweis.
Anspruchsteller
Die geschädigte Person, die nach einem Unfall Ersatzansprüche gegen den Verursacher und dessen Versicherung geltend macht.
Anwaltskosten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts.
Abzug neu für alt
Ein Wertausgleich, wenn durch den Einbau neuer Teile ein messbarer Mehrwert gegenüber dem alten Zustand entsteht.
Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten Schadenbeträge netto, da sie die Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend machen können.
Abschleppkosten
Die Kosten für das Bergen und Abschleppen eines nicht fahrbereiten Unfallfahrzeugs gehören zum erstattungsfähigen Schaden.
Vorhaltekosten
Entschädigung für das Bereithalten eines Ersatzfahrzeugs – relevant vor allem für Unternehmen mit Fuhrpark.
Beilackierung
Das Mitlackieren angrenzender Bauteile, damit der reparierte Bereich farblich exakt zum Rest des Fahrzeugs passt.
Kfz-Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat und der über dessen Haftpflichtversicherung reguliert wird.
Kfz-Kaskoschaden
Ein Schaden, den Sie über Ihre eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung abrechnen – etwa bei Eigenverschulden oder Wildunfall.
Teilschuld / Mithaftung
Tragen beide Beteiligte einen Teil der Schuld, wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt.
Schadenersatz
Der Ausgleich aller Vermögensnachteile, die Ihnen durch einen fremdverschuldeten Unfall entstanden sind.
Feststellungsgutachten
Dokumentiert Art und Umfang eines Schadens beweissicher – auch wenn (noch) nicht repariert wird.
Notreparatur
Eine vorläufige Reparatur, um das Fahrzeug verkehrssicher zu machen, bis die endgültige Instandsetzung erfolgt.
Gerichtsgutachten
Ein im Auftrag eines Gerichts erstelltes, neutrales Sachverständigengutachten zur Klärung strittiger Fragen.
Beweissicherungsgutachten
Sichert den Zustand und Schaden eines Fahrzeugs frühzeitig, bevor Spuren durch Reparatur oder Zeitablauf verloren gehen.
Wertgutachten / Fahrzeugbewertung
Ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs – für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Finanzierung oder Versicherung.
Oldtimergutachten
Bewertet historische Fahrzeuge fachgerecht – für Versicherung, H-Kennzeichen, Kauf oder Verkauf.
Reparaturbestätigung
Belegt nach einer fiktiven Abrechnung, dass das Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht repariert wurde.
Kurzgutachten
Eine kompakte Schadensdokumentation für kleinere Schäden, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist.
Gutachterkosten – wer zahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen.
Werkstatt- und Prognoserisiko
Mehrkosten durch Fehleinschätzungen der Werkstatt oder des Gutachtens trägt grundsätzlich der Schädiger – nicht Sie.