Ein Gerichtsgutachten wird von einem Gericht in Auftrag gegeben, wenn in einem Rechtsstreit technische Fragen zu klären sind – etwa zur Schadenhöhe, zum Unfallhergang oder zur Plausibilität von Angaben. Der Sachverständige ist dabei strikt neutral und ausschließlich dem Gericht verpflichtet.
Solche Gutachten erfordern besondere Qualifikation und Erfahrung, da sie unmittelbar in die richterliche Entscheidung einfließen. Häufig werden hierfür öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige herangezogen.
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die den Anforderungen an gerichtliche Verwertbarkeit genügen.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Gerichtsgutachten durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.