Kurz & klar
Kann Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht genutzt werden, steht Ihnen für die Ausfallzeit eine Nutzungsausfallentschädigung zu – auch ohne Mietwagen. Sie berechnet sich aus einem Tagessatz (je nach Fahrzeugklasse) mal der Anzahl der Ausfalltage und macht schnell mehrere hundert Euro aus.
Wie funktioniert die Nutzungsausfalltabelle?
Grundlage ist die in der Praxis anerkannte Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch (jährlich von EurotaxSchwacke fortgeschrieben). Sie ordnet jedes Fahrzeug einer Gruppe von A bis L zu – vom Kleinstwagen bis zur Luxusklasse – und weist je Gruppe einen Tagessatz aus:
- Fahrzeuggruppe: je hochwertiger die Klasse, desto höher der Tagessatz (Gruppe A rund 23 €, obere Klassen deutlich mehr).
- Fahrzeugalter: Fahrzeuge zwischen 5 und 10 Jahren werden meist eine Gruppe, über 10 Jahre zwei Gruppen tiefer eingestuft.
- Ausfalltage: die im Gutachten festgestellte Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
Die genaue Gruppeneinstufung und die erforderliche Ausfalldauer legt der Sachverständige im Gutachten fest – als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige dokumentieren wir das gerichtsfest. Ihre Wertminderung schätzen Sie ergänzend mit unserem Wertminderungs-Rechner; das Vorgehen nach einem Unfall erklärt der Ratgeber Kfz-Schaden melden.
Häufige Fragen
Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Der Nutzungsausfall ergibt sich aus einem Tagessatz multipliziert mit der Anzahl der Ausfalltage (Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer). Der Tagessatz stammt aus der Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch: Jedes Fahrzeug wird einer Gruppe (A–L) zugeordnet, jede Gruppe hat einen festen Tagessatz. Ältere Fahrzeuge werden um ein bis zwei Gruppen herabgestuft.
Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja. Der Nutzungsausfall ist ein eigenständiger Anspruch und entsteht unabhängig davon, ob Sie tatsächlich reparieren lassen oder fiktiv (auf Gutachtenbasis) abrechnen. Voraussetzung ist, dass tatsächlich ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit bestanden – Sie das Fahrzeug also hätten nutzen wollen und können.
Für wie viele Tage bekomme ich Nutzungsausfall?
Für die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer bzw. – bei Totalschaden – die Wiederbeschaffungsdauer, in der Praxis meist 10 bis 14 Tage. Bei verzögerter Ersatzteilbeschaffung oder einem Totalschaden kann der Zeitraum länger sein. Maßgeblich ist der objektiv erforderliche Zeitraum, nicht die tatsächliche Standzeit.
Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist besser?
Sie haben die Wahl: Entweder Sie mieten während der Ausfallzeit einen gleichwertigen Ersatzwagen (die gegnerische Versicherung trägt die Kosten) oder Sie verzichten darauf und lassen sich stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen. Beides zusammen geht nicht. Wer keinen Mietwagen braucht, sichert sich mit dem Nutzungsausfall bares Geld.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung mit gerundeten Tagessatz-Richtwerten. Die exakte Fahrzeuggruppe und die erforderliche Ausfalldauer weist der Sachverständige im Gutachten aus – erst das ist gegenüber der Versicherung durchsetzbar. Für Unfallgeschädigte ist das Gutachten in der Regel kostenlos.