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Anwaltskosten

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Gebühren gehören zum erstattungsfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Das ist sinnvoll, weil die rechtliche Materie komplex ist und Versicherungen Ansprüche häufig kürzen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Sie nicht weniger erhalten, als Ihnen zusteht – die Kosten dafür müssen Sie als Geschädigter im Normalfall nicht selbst tragen.

Gutachten und anwaltliche Vertretung greifen ineinander: Das Gutachten liefert die belastbare Schadenshöhe, der Anwalt setzt sie durch. Gern arbeiten wir mit Ihrem Anwalt Hand in Hand.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Anwaltskosten durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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