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SchadenslexikonSchadenslexikon

Schadenersatz

Der Ausgleich aller Vermögensnachteile, die Ihnen durch einen fremdverschuldeten Unfall entstanden sind.

Schadenersatz bedeutet, dass Sie so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern alle unfallbedingten Vermögensnachteile: Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp- und Sachverständigenkosten, Auslagenpauschale und gegebenenfalls Anwaltskosten.

Grundlage ist das Prinzip der Totalreparation aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Geschädigte darf durch den Ersatz aber auch nicht bessergestellt werden – daher Korrekturen wie der Abzug neu für alt.

Wir erfassen Ihren Gesamtschaden vollständig, damit keine berechtigte Position bei der Regulierung verloren geht.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Schadenersatz durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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