Schadenersatz bedeutet, dass Sie so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern alle unfallbedingten Vermögensnachteile: Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp- und Sachverständigenkosten, Auslagenpauschale und gegebenenfalls Anwaltskosten.
Grundlage ist das Prinzip der Totalreparation aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Geschädigte darf durch den Ersatz aber auch nicht bessergestellt werden – daher Korrekturen wie der Abzug neu für alt.
Wir erfassen Ihren Gesamtschaden vollständig, damit keine berechtigte Position bei der Regulierung verloren geht.
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Schadensregulierung nach Unfall: Schritt für Schritt →Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Schadenersatz durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.
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