KFZ GUTACHTERIngenieurbüro Hunger GmbH
SchadenslexikonSchadenslexikon

Auslagen- / Kostenpauschale

Eine pauschale Erstattung für allgemeine Unkosten wie Telefon, Porto und Fahrten – ganz ohne Einzelnachweis.

Nach einem unverschuldeten Unfall entstehen viele kleine Unkosten: Telefonate mit Werkstatt und Versicherung, Porto, Fahrten oder Schriftverkehr. Statt jeden Posten einzeln nachzuweisen, können Sie eine pauschale Kostenpauschale geltend machen.

Die Gerichte erkennen je nach Region üblicherweise einen Betrag von etwa 25 bis 30 Euro an. Sie wird ohne Einzelnachweis gezahlt und ist eine feste Position der Schadensregulierung.

Wir weisen die Auslagenpauschale in der Schadensaufstellung mit aus, damit auch dieser kleine, aber berechtigte Posten nicht untergeht.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Auslagen- / Kostenpauschale durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

01520 8880843 WhatsApp

Verwandte Begriffe

AnrufenWhatsApp