Der Anspruchsteller ist derjenige, der nach einem Unfall Schadensersatz fordert – in der Regel der unverschuldet geschädigte Fahrzeughalter. Ihm stehen die Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Positionen zu.
Wichtig ist die Aktivlegitimation: Ersatz verlangen kann grundsätzlich der Eigentümer des Fahrzeugs. Bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen sind die Eigentumsverhältnisse zu beachten, was die Abwicklung komplexer macht.
Als unabhängige Sachverständige stellen wir Ihren Schaden so dar, dass Sie als Anspruchsteller alle berechtigten Forderungen vollständig durchsetzen können.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Anspruchsteller durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.