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Merkantile Wertminderung

Der Minderwert, der einem reparierten Unfallfahrzeug trotz fachgerechter Instandsetzung auf dem Markt anhaftet.

Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfall behält – selbst dann, wenn es technisch einwandfrei und fachgerecht repariert wurde. Der Grund ist rein marktpsychologisch: Ein Fahrzeug mit Unfallvorgeschichte lässt sich schwerer und nur zu einem geringeren Preis verkaufen als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diesen Minderwert muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall ersetzen.

Von der merkantilen ist die technische Wertminderung zu unterscheiden: Letztere entsteht, wenn nach der Reparatur ein technischer Mangel verbleibt. In der Praxis spielt fast ausschließlich die merkantile Wertminderung eine Rolle. Ihre Höhe ermittelt der Kfz-Sachverständige im Gutachten anhand mehrerer Faktoren – unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenhöhe, Vorschäden und Marktgängigkeit des Modells.

Zur Berechnung haben sich verschiedene Methoden etabliert, etwa die Methode nach Ruhkopf/Sahm oder das BVSK-Modell. Als unabhängiger Sachverständiger weisen wir die Wertminderung nachvollziehbar aus, damit Sie diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten gegenüber der Versicherung geltend machen können. Gerade bei neuwertigen Fahrzeugen kann die Wertminderung mehrere Tausend Euro betragen.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Merkantile Wertminderung durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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