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Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt aufwenden müssten.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie zahlen müssten, um ein in Alter, Ausstattung, Laufleistung und Zustand vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben. Er ist die zentrale Größe bei der Schadensabrechnung – insbesondere bei einem Totalschaden.

Der Sachverständige ermittelt den Wiederbeschaffungswert anhand des regionalen Marktes, vergleichbarer Angebote und marktüblicher Bewertungssysteme. Wichtig: Es handelt sich um einen Brutto- oder Nettowert je nachdem, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Bei privaten Geschädigten wird in der Regel der Bruttowert angesetzt.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Eine sorgfältige, marktgerechte Ermittlung ist entscheidend, weil Versicherungen den Wert gern zu niedrig ansetzen – wir bewerten unabhängig und in Ihrem Interesse.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Wiederbeschaffungswert durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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