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Wirtschaftlicher Totalschaden

Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und eine Reparatur unwirtschaftlich ist.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Anders als beim technischen Totalschaden wäre eine Reparatur technisch zwar möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Versicherung rechnet dann auf Totalschadenbasis ab.

In diesem Fall erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ausgezahlt. Eine Besonderheit ist die sogenannte 130-Prozent-Regel: Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen dennoch fachgerecht reparieren lassen und weiternutzen.

Die genaue Grenze zwischen Reparatur und Totalschaden entscheidet oft über mehrere Tausend Euro. Als unabhängige Sachverständige ermitteln wir Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert präzise – damit Sie die für Sie günstigste und rechtlich saubere Abrechnungsvariante wählen können.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Wirtschaftlicher Totalschaden durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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