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130-Prozent-Regel (Opfergrenze)

Erlaubt die Reparatur auch dann, wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Die 130-Prozent-Regel – auch Opfergrenze genannt – erlaubt es Ihnen, ein Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren zu lassen und zu behalten, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen. Hintergrund ist Ihr berechtigtes Integritätsinteresse am vertrauten Fahrzeug.

Damit die Versicherung die Kosten in voller Höhe trägt, müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein: Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens erfolgen, und Sie müssen das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiternutzen. Eine Teil- oder Billigreparatur reicht nicht aus.

Die 130-Prozent-Grenze ist ein häufiger Streitpunkt mit Versicherungen. Ein präzises Gutachten, das Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert sauber gegenüberstellt, ist die Grundlage dafür, dass Sie Ihr Recht auf Reparatur durchsetzen können.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um 130-Prozent-Regel (Opfergrenze) durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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