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Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine fachgerechte Reparatur technisch nicht mehr möglich ist.

Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug derart schwer beschädigt ist, dass es technisch nicht mehr fachgerecht in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden kann. Beispiele sind tragende Bauteile, die unrettbar verformt sind, oder ein durch Brand zerstörtes Fahrzeug.

Der technische Totalschaden ist in der Praxis seltener als der wirtschaftliche. Beide führen jedoch zur Abrechnung auf Totalschadenbasis: Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Eine Reparatur scheidet beim technischen Totalschaden von vornherein aus.

Ob ein technischer Totalschaden vorliegt, lässt sich nur durch eine fachkundige Begutachtung sicher feststellen. Wir prüfen die Schadenstruktur und dokumentieren das Ergebnis gerichtsfest, sodass Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung eindeutig belegt sind.

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