Der Restwert ist der Betrag, den Ihr Unfallfahrzeug in seinem beschädigten Zustand auf dem Markt noch erzielt. Er wird vor allem bei einem wirtschaftlichen Totalschaden relevant: Ihre Entschädigung berechnet sich dann aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Der Sachverständige ermittelt den Restwert auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt. Versicherungen holen häufig höhere Restwertangebote über überregionale Online-Restwertbörsen ein, um Ihre Entschädigung zu kürzen. Nach der Rechtsprechung dürfen Sie sich jedoch grundsätzlich auf den vom Gutachter ermittelten regionalen Restwert verlassen.
Deshalb ist ein unabhängiges Gutachten so wichtig: Es schützt Sie vor überhöhten, oft praxisfernen Restwertangeboten der Versicherung. Wir dokumentieren die eingeholten Angebote transparent, damit Sie nicht zu einem Verkauf an einen weit entfernten Aufkäufer gedrängt werden können.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Restwert durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.