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SchadenslexikonSchadenslexikon

Vorschaden / Altschaden

Bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandene Schäden, die im Gutachten sauber abgegrenzt werden müssen.

Als Vorschaden oder Altschaden bezeichnet man Beschädigungen, die schon vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug bestanden. Für die Schadensregulierung ist die saubere Abgrenzung entscheidend: Ersetzt wird nur der durch den aktuellen Unfall verursachte Schaden.

Verschweigen Sie einen Vorschaden, kann das Ihren gesamten Anspruch gefährden, da die Versicherung dann von einem Betrugsversuch ausgehen kann. Umgekehrt versuchen Versicherungen mitunter, aktuelle Schäden zu Unrecht als Altschäden einzustufen, um die Zahlung zu kürzen.

Als unabhängige Sachverständige grenzen wir Vor- und Neuschäden technisch nachvollziehbar voneinander ab und dokumentieren reparierte Vorschäden transparent. So bleibt Ihre Schadensabrechnung belastbar und nachvollziehbar.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Vorschaden / Altschaden durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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