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Kurzgutachten

Eine kompakte Schadensdokumentation für kleinere Schäden, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist.

Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte, kompakte Form der Schadensdokumentation. Es eignet sich für überschaubare Schäden im Grenzbereich zur Bagatellgrenze, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht zwingend nötig, ein bloßer Kostenvoranschlag aber zu dünn ist.

Es hält Schadenbild und voraussichtliche Reparaturkosten fest, verzichtet aber auf den vollen Umfang eines Hauptgutachtens. Ob ein Kurzgutachten ausreicht, hängt vom Einzelfall und der Schadenhöhe ab.

Wir beraten Sie, ob in Ihrem Fall ein Kurzgutachten genügt oder ein vollständiges Gutachten die bessere Wahl ist – damit Sie keine Ansprüche verschenken.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Kurzgutachten durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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