Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt kalkuliert lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Schadengutachten geht weit darüber hinaus: Es dokumentiert den gesamten Schadenumfang beweissicher und weist zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie eine etwaige Totalschadensituation aus.
Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Ein Kostenvoranschlag genügt dann meist nicht, um alle Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.
Nur bei echten Kleinst- oder Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten ausreichend sein. Im Zweifel beraten wir Sie unverbindlich, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist.
Ausführlich nachlesen
Kostenvoranschlag und schnelle Schadenskalkulation →Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Kostenvoranschlag oder Gutachten? durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.
Persönlich vor Ort in Dortmund, Düsseldorf, Köln, Essen, Wuppertal, Herne, Hagen, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Wetter und Hamburg.