Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt kalkuliert lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Schadengutachten geht weit darüber hinaus: Es dokumentiert den gesamten Schadenumfang beweissicher und weist zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie eine etwaige Totalschadensituation aus.
Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Ein Kostenvoranschlag genügt dann meist nicht, um alle Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.
Nur bei echten Kleinst- oder Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten ausreichend sein. Im Zweifel beraten wir Sie unverbindlich, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Kostenvoranschlag oder Gutachten? durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.