KFZ GUTACHTERIngenieurbüro Hunger GmbH
SchadenslexikonSchadenslexikon

Bagatellschaden

Ein Kleinschaden unterhalb einer bestimmten Wertgrenze, bei dem die Versicherung die Gutachterkosten nicht immer übernimmt.

Als Bagatellschaden gilt ein geringfügiger Schaden, dessen Reparaturkosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten – die Rechtsprechung zieht sie üblicherweise bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Bei solchen Kleinschäden muss die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens nicht zwingend erstatten.

In diesen Fällen genügt häufig ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, um den Schaden zu belegen. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, lässt sich allerdings erst sicher beurteilen, wenn das Schadenausmaß – auch verdeckte Schäden – fachkundig geprüft wurde.

Gerade bei vermeintlichen Kleinschäden steckt der tatsächliche Schaden oft im Detail. Eine kurze fachliche Einschätzung hilft Ihnen zu entscheiden, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Gutachten ratsam ist.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Bagatellschaden durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

01520 8880843 WhatsApp

Verwandte Begriffe

AnrufenWhatsApp