Als Bagatellschaden gilt ein geringfügiger Schaden, dessen Reparaturkosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten – die Rechtsprechung zieht sie üblicherweise bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Bei solchen Kleinschäden muss die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens nicht zwingend erstatten.
In diesen Fällen genügt häufig ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, um den Schaden zu belegen. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, lässt sich allerdings erst sicher beurteilen, wenn das Schadenausmaß – auch verdeckte Schäden – fachkundig geprüft wurde.
Gerade bei vermeintlichen Kleinschäden steckt der tatsächliche Schaden oft im Detail. Eine kurze fachliche Einschätzung hilft Ihnen zu entscheiden, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Gutachten ratsam ist.
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