Einen Kfz-Kaskoschaden rechnen Sie über Ihre eigene Kaskoversicherung ab. Die Teilkasko deckt unter anderem Wild-, Sturm-, Hagel-, Brand- und Diebstahlschäden; die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.
Anders als beim Haftpflichtschaden gilt hier in der Regel eine vereinbarte Selbstbeteiligung, und Positionen wie Nutzungsausfall oder Wertminderung werden meist nicht erstattet. Bei Teilschuld kann das Quotenvorrecht Ihre Situation verbessern.
Auch im Kaskofall lohnt ein unabhängiges Gutachten: Es dokumentiert den Schaden objektiv und verhindert, dass die eigene Versicherung die Schadenshöhe zu niedrig ansetzt.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Kfz-Kaskoschaden durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.