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Quotenvorrecht

Bei Mithaftung sichert das Quotenvorrecht, dass Ihre Kaskoversicherung zuerst Ihre nicht gedeckten Schadenpositionen ausgleicht.

Das Quotenvorrecht greift, wenn Sie an einem Unfall eine Mitschuld tragen und Ihren Schaden teilweise über die eigene Kaskoversicherung abrechnen. Es bewirkt, dass die von der Gegenseite gezahlte Quote vorrangig auf die Schadenpositionen angerechnet wird, die Ihre Kasko nicht abdeckt.

Dazu zählen etwa Selbstbeteiligung, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Auslagenpauschale. Im Ergebnis erhalten Sie trotz Mithaftung einen größeren Teil Ihres Gesamtschadens ersetzt, als es eine schlichte Quotelung ergäbe.

Das Quotenvorrecht ist komplex und wird oft übersehen. Ein vollständiges Gutachten, das alle Schadenpositionen sauber ausweist, ist die Voraussetzung dafür, dieses Recht optimal zu nutzen.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Quotenvorrecht durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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