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Nutzungsausfallentschädigung

Geldersatz für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen.

Können Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall während der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung nicht nutzen und verzichten auf einen Mietwagen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie gleicht den Nachteil aus, den Sie durch den Wegfall des Fahrzeugs erleiden – ganz ohne dass Ihnen konkrete Kosten entstehen müssen.

Voraussetzung sind der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit: Sie müssen das Fahrzeug also tatsächlich genutzt haben und auch hätten nutzen wollen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird anhand anerkannter Tabellen (Sanden/Danner/Küppersbusch) pro Ausfalltag bemessen. Je nach Fahrzeug liegen die Tagessätze typischerweise zwischen rund 23 und über 100 Euro.

Der Anspruch besteht für die Dauer der notwendigen Reparatur beziehungsweise der Wiederbeschaffungsdauer bei einem Totalschaden – plus die Zeit, die das Gutachten benötigt. Im Gutachten halten wir die voraussichtliche Ausfalldauer und die zutreffende Fahrzeuggruppe fest, damit Sie die Entschädigung lückenlos durchsetzen können.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Nutzungsausfallentschädigung durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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