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Mietwagen nach Unfall

Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein angemessener Mietwagen auf Kosten der Gegenseite zu.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Zeit, in der Ihr eigenes Fahrzeug repariert oder ersetzt wird. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – sofern der Mietwagen erforderlich und die Kosten angemessen sind.

Wichtig ist, ein klassentieferes oder gleichwertiges Fahrzeug zu wählen, da Sie sich einen ersparten Eigenanteil (Eigenersparnis) anrechnen lassen müssen. Außerdem sollten Sie die ortsüblichen Mietpreise nicht deutlich überschreiten, um Kürzungen zu vermeiden. Bei geringer Fahrleistung kann statt eines Mietwagens die Nutzungsausfallentschädigung die bessere Wahl sein.

Im Gutachten halten wir die voraussichtliche Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungsdauer fest. Das ist die Grundlage dafür, wie lange Ihnen ein Mietwagen oder alternativ die Nutzungsausfallentschädigung zusteht.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Mietwagen nach Unfall durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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