Die Schadenminderungspflicht verlangt von Ihnen als Geschädigtem, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Das bedeutet zum Beispiel, einen Mietwagen nicht zu einem überhöhten Tarif anzumieten, die Reparatur ohne schuldhaftes Zögern in Auftrag zu geben oder bei einem Totalschaden ein angemessenes Restwertangebot zu berücksichtigen.
Verstoßen Sie gegen diese Pflicht, kann die Versicherung die Erstattung entsprechend kürzen. Die Anforderungen dürfen jedoch nicht überspannt werden: Sie müssen sich nicht auf jedes Angebot der Versicherung einlassen und dürfen sich auf ein fachgerechtes Gutachten verlassen.
Ein unabhängiges Gutachten hilft Ihnen, Ihren Pflichten nachzukommen und zugleich Ihre Rechte zu wahren – etwa indem es marktgerechte Restwerte und realistische Reparaturzeiten dokumentiert.
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Nutzungsausfall oder Mietwagen: Was ist besser? →Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Schadenminderungspflicht durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.
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