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SchadenslexikonSchadenslexikon

Teilschuld / Mithaftung

Tragen beide Beteiligte einen Teil der Schuld, wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt.

Von Teilschuld oder Mithaftung spricht man, wenn nicht nur einer den Unfall verursacht hat, sondern beide Beteiligten ein Verschulden trifft. Der Schaden wird dann nach einer Haftungsquote aufgeteilt – etwa 70 zu 30 oder 50 zu 50.

Die Quote ergibt sich aus dem jeweiligen Verursachungsbeitrag und der Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Sie entscheidet darüber, welchen Anteil Ihres Schadens die Gegenseite ersetzen muss – und ist häufig Gegenstand von Streit.

Ein objektives Gutachten zum Schadenbild kann den Unfallhergang stützen und Ihre Haftungsquote verbessern. Bei Teilschuld lohnt zudem der Blick auf das Quotenvorrecht der Kaskoversicherung.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Teilschuld / Mithaftung durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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