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Kfz-Haftpflichtschaden

Ein Schaden, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat und der über dessen Haftpflichtversicherung reguliert wird.

Von einem Kfz-Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat. Reguliert wird der Schaden über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Als unverschuldet Geschädigter haben Sie hier die weitestgehenden Rechte.

Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen, einen Anwalt einschalten und Reparaturweg sowie Werkstatt frei wählen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Auslagenpauschale stehen Ihnen zu.

Wir erstellen das Gutachten in Ihrem Interesse und sorgen dafür, dass die Haftpflichtversicherung der Gegenseite Ihren Schaden vollständig ausgleicht.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Kfz-Haftpflichtschaden durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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