Eine der häufigsten Fragen nach einem Unfall: Wer zahlt das Gutachten? Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum erstattungsfähigen Schaden – die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt sie. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten dann kostenlos.
Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei bloßen Bagatellschäden muss die Versicherung die Gutachterkosten nicht zwingend tragen; hier genügt oft ein Kostenvoranschlag. Wichtig: Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen – nicht die Versicherung.
Diese Seite erklärt, wer die Kosten trägt. Wie hoch das Honorar ausfällt, wonach es sich berechnet und wann Sie selbst zahlen müssen, steht ausführlich im Ratgeber Was kostet ein Kfz-Gutachten? – mit Honorarkorridor nach der BVSK-Befragung und Rechenbeispielen.
Wir klären vorab kostenlos und unverbindlich, ob in Ihrem Fall ein erstattungsfähiges Gutachten sinnvoll ist – und Sie kein Kostenrisiko tragen.
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Was kostet ein Kfz-Gutachten? Honorarkorridor und Rechenbeispiele →Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Gutachterkosten – wer zahlt? durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.
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