Eine Notreparatur stellt die Verkehrssicherheit eines beschädigten Fahrzeugs vorläufig wieder her – etwa, um es überhaupt fahren oder bis zur Werkstatt bewegen zu können. Sie ersetzt nicht die fachgerechte Endreparatur.
Die Kosten einer erforderlichen Notreparatur sind grundsätzlich erstattungsfähig, da sie der Schadenminderung dienen können. Wichtig ist, dass sie verhältnismäßig bleibt und die spätere fachgerechte Reparatur nicht erschwert.
Wir berücksichtigen notwendige Notreparaturen im Gutachten und grenzen sie sauber von der eigentlichen Instandsetzung ab.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Notreparatur durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.