Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, müssen die Kosten für Bergung und Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Sie sind ein typischer Bestandteil der Schadensregulierung.
Erstattungsfähig sind die erforderlichen und angemessenen Kosten. Ein Abschleppen über unnötig weite Strecken kann jedoch gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen und gekürzt werden.
Bewahren Sie den Abschleppbeleg auf – wir berücksichtigen die Position im Gutachten und in der Schadensaufstellung.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Abschleppkosten durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.