Verbringungskosten entstehen, wenn eine Werkstatt über keine eigene Lackiererei verfügt und das Fahrzeug zur Lackierung zu einem externen Betrieb transportieren muss. Diese Transportkosten gehören zu den erstattungsfähigen Reparaturnebenkosten.
Bei einer konkret durchgeführten Reparatur sind Verbringungskosten regelmäßig zu ersetzen. Bei fiktiver Abrechnung sind sie umstritten – hier kommt es darauf an, ob in der Region üblicherweise Verbringung anfällt. Versicherungen streichen diese Position gern pauschal.
Wir weisen Verbringungskosten dort aus, wo sie marktüblich anfallen, und belegen das nachvollziehbar. So vermeiden Sie unberechtigte Abzüge bei der Regulierung.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Verbringungskosten durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.