Bei modernen Metallic- und Effektlacken lässt sich ein einzelnes Bauteil oft nicht so lackieren, dass kein sichtbarer Farbunterschied zum Nachbarteil entsteht. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen, müssen angrenzende Teile mitlackiert werden – das nennt man Beilackierung.
Die dafür anfallenden Mehrkosten sind erstattungsfähig, weil eine fachgerechte, optisch einwandfreie Reparatur Ihr berechtigtes Ziel ist. Versicherungen streichen die Beilackierung bei fiktiver Abrechnung jedoch häufig.
Wir weisen den Beilackierungsaufwand dort aus, wo er technisch erforderlich ist, und begründen ihn nachvollziehbar.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Beilackierung durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.