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Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten Schadenbeträge netto, da sie die Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend machen können.

Ob ein Schaden brutto oder netto abgerechnet wird, hängt von der Vorsteuerabzugsberechtigung ab. Unternehmen und Selbstständige, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert netto ersetzt – die Mehrwertsteuer holen sie sich über das Finanzamt zurück.

Privatpersonen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt und rechnen daher brutto ab. Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer ohnehin nicht erstattet, da sie nicht tatsächlich anfällt.

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