Der Abzug neu für alt kommt zum Tragen, wenn bei einer Reparatur Verschleißteile durch neue ersetzt werden und dadurch ein echter Vermögensvorteil entsteht – das Fahrzeug also messbar mehr wert ist als vorher. Typische Beispiele sind Reifen, Auspuffanlage oder Batterie.
Der Geschädigte soll durch den Schadensersatz nicht besser gestellt werden, als er ohne Unfall stünde. Deshalb wird der Mehrwert anteilig abgezogen. Bei Karosserie- und Lackschäden fällt ein solcher Abzug in der Regel nicht an.
Wir prüfen sachlich, ob und in welcher Höhe ein Abzug neu für alt gerechtfertigt ist – und verhindern, dass die Versicherung pauschal und überhöht kürzt.
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