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Werkstatt- und Prognoserisiko

Mehrkosten durch Fehleinschätzungen der Werkstatt oder des Gutachtens trägt grundsätzlich der Schädiger – nicht Sie.

Das Werkstatt- und Prognoserisiko bedeutet: Stellen sich die im Gutachten kalkulierten Kosten als zu niedrig heraus oder unterläuft der Werkstatt ein Fehler, trägt grundsätzlich der Schädiger die Mehrkosten – nicht Sie als Geschädigter. Sie dürfen sich auf die Angaben des Sachverständigen und der Fachwerkstatt verlassen.

Voraussetzung ist, dass Sie sorgfältig ausgewählt und kein eigenes Verschulden zu vertreten haben. Die Versicherung kann solche Mehrkosten dann nicht einfach auf Sie abwälzen.

Ein fundiertes Gutachten minimiert dieses Risiko von vornherein – und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Schadenshöhe realistisch angesetzt ist.

Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Werkstatt- und Prognoserisiko durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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