Vorhaltekosten entstehen, wenn ein Betrieb für den Ausfall eines Fahrzeugs ein Reservefahrzeug vorhält. Statt eines Mietwagens oder einer Nutzungsausfallentschädigung können dann die anteiligen Kosten dieses Reservefahrzeugs geltend gemacht werden.
Diese Position betrifft vor allem gewerbliche Halter mit Fuhrparks, etwa Speditionen oder Handwerksbetriebe. Für Privatpersonen sind in der Regel Nutzungsausfall oder Mietwagen die passenden Ansätze.
Bei gewerblichen Schäden prüfen wir, welche Form des Ausfallersatzes – Vorhaltekosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall – für Sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Unfall gehabt? Als unabhängige, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige setzen wir Ihre Ansprüche rund um Vorhaltekosten durch – kostenlos für Unfallgeschädigte.