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Zurich Kfz-Schaden melden – so geht’s richtig (2026)

Die Zurich gehört zu den großen Kfz-Versicherern in Deutschland. Dieser Ratgeber zeigt die Meldewege für einen Kfz-Schaden bei der Zurich, was Sie als Geschädigter eines Zurich-Kunden beachten müssen und wie Sie mit einem eigenen Gutachten den vollen Schadenersatz sichern.

Kurz & klar

Einen Kfz-Schaden melden Sie der Zurich telefonisch rund um die Uhr unter +49 228 268-2680 (Schadenservice 0221 7715 7780) oder online über die Kfz-Schadenmeldung auf zurich.de, alternativ per E-Mail an schaden@zurich.com. Sind Sie von einem Zurich-Versicherten unverschuldet geschädigt worden, nutzen Sie den Zurich-Schadenservice für Anspruchsteller – und dürfen Ihren eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen, dessen Kosten die Zurich als Versicherer des Verursachers trägt.

Zurich Kfz-Schaden melden: Ihre Meldewege

Telefonisch ist eine Schadenmeldung rund um die Uhr unter +49 228 268-2680 möglich; der Schadenservice ist unter 0221 7715 7780 erreichbar. Online melden Sie den Schaden über die Kfz-Schadenmeldung auf zurich.de, per E-Mail an schaden@zurich.com oder per Post an die Zurich Gruppe Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt/Main.

Halten Sie Versicherungsscheinnummer, Unfalldaten, eine Hergangsschilderung und Fotos bereit – vollständige Angaben beschleunigen die Regulierung.

Als Geschädigter eines Zurich-Versicherten

Wurden Sie unverschuldet von einem Zurich-Versicherten geschädigt, läuft die Regulierung über dessen Kfz-Haftpflicht. Die Zurich bietet dafür einen eigenen Schadenservice für Anspruchsteller (Geschädigte). Kennen Sie die gegnerische Versicherung nicht, ermitteln Sie sie über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600) anhand des Kennzeichens.

Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen frei – unabhängig vom Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Ihr Recht: eigener, unabhängiger Gutachter

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres frei gewählten Gutachters – für Sie ist das Gutachten in der Regel kostenlos. Nur bei einem reinen Bagatellschaden (meist bis etwa 750 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag.

Ein unabhängiges Gutachten erfasst Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden vollständig. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir gerichtsfeste Gutachten – lassen Sie Ihr Fahrzeug vor der Reparatur begutachten.

Unfall gehabt? Wir sind unabhängig an Ihrer Seite.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten gerichtsfest – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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Häufige Fragen

Wie melde ich einen Kfz-Schaden bei der Zurich?

Telefonisch rund um die Uhr unter +49 228 268-2680 (Schadenservice 0221 7715 7780), online über zurich.de oder per E-Mail an schaden@zurich.com.

Gibt es bei der Zurich einen Service für Geschädigte?

Ja. Die Zurich bietet einen eigenen Schadenservice für Anspruchsteller, wenn Sie von einem Zurich-Versicherten geschädigt wurden.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten Ihres frei gewählten, unabhängigen Gutachters.

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