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ERGO Kfz-Schaden melden – so geht’s richtig (2026)

Die ERGO gehört zu den großen Versicherern Deutschlands. Dieser Ratgeber zeigt die Meldewege für einen Kfz-Schaden bei der ERGO, was Sie als Geschädigter eines ERGO-Kunden beachten müssen und wie Sie mit einem eigenen Gutachten den vollen Schadenersatz sichern.

Kurz & klar

Einen Kfz-Schaden melden Sie der ERGO am schnellsten online über das Schadenformular auf ergo.de oder im ERGO-Kundenportal, alternativ per E-Mail an schaden@ergo.de (aus dem Ausland telefonisch unter +49 211 477 1330, rund um die Uhr). Sind Sie von einem ERGO-Versicherten unverschuldet geschädigt worden, wenden Sie sich an dessen Haftpflicht – und dürfen Ihren eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen, dessen Kosten die ERGO als Versicherer des Verursachers trägt.

ERGO Kfz-Schaden melden: Ihre Meldewege

Am schnellsten melden Sie den Schaden online über das Schadenformular auf ergo.de (Bereich „Schaden melden – Kfz") oder direkt im ERGO-Kundenportal, wo Sie Belege wie die Werkstattrechnung hochladen können. Alternativ geht die Meldung per E-Mail an schaden@ergo.de; aus dem Ausland erreichen Sie den Schadenservice rund um die Uhr unter +49 211 477 1330.

Halten Sie Versicherungsscheinnummer, Unfalldaten, eine Hergangsschilderung und Fotos bereit – vollständige Angaben beschleunigen die Bearbeitung.

Als Geschädigter eines ERGO-Versicherten

Wurden Sie unverschuldet von einem ERGO-Versicherten geschädigt, läuft die Regulierung über dessen Kfz-Haftpflicht. Kennen Sie die gegnerische Versicherung nicht, ermitteln Sie sie über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600) anhand des Kennzeichens.

Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen frei – unabhängig vom Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Ihr Recht: eigener, unabhängiger Gutachter

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres frei gewählten Gutachters – für Sie ist das Gutachten in der Regel kostenlos. Nur bei einem reinen Bagatellschaden (meist bis etwa 750 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag.

Ein unabhängiges Gutachten erfasst Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden vollständig. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir gerichtsfeste Gutachten – lassen Sie Ihr Fahrzeug vor der Reparatur begutachten.

Unfall gehabt? Wir sind unabhängig an Ihrer Seite.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten gerichtsfest – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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Häufige Fragen

Wie melde ich einen Kfz-Schaden bei der ERGO?

Online über das Schadenformular auf ergo.de oder im ERGO-Kundenportal, per E-Mail an schaden@ergo.de oder aus dem Ausland telefonisch unter +49 211 477 1330.

Kann ich Belege bei der ERGO online hochladen?

Ja. Bei der Online-Meldung und im Kundenportal laden Sie Dokumente wie die Werkstattrechnung direkt hoch.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten Ihres frei gewählten, unabhängigen Gutachters.

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