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AXA Kfz-Schaden melden – so geht’s richtig (2026)

Die AXA gehört zu den größten Versicherern in Deutschland. Dieser Ratgeber zeigt die Meldewege für einen Kfz-Schaden bei der AXA, was Sie als Geschädigter eines AXA-Kunden beachten müssen und wie Sie mit einem eigenen Gutachten den vollen Schadenersatz sichern.

Kurz & klar

Einen Kfz-Schaden melden Sie der AXA rund um die Uhr und kostenlos über die Schaden-Hotline 0800 2920333 (Glasschaden: 0800 3050501) oder online über schadenservice360° auf axa.de. Sind Sie von einem AXA-Versicherten unverschuldet geschädigt worden, wenden Sie sich an dessen Haftpflicht – und dürfen Ihren eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen, dessen Kosten die AXA als Versicherer des Verursachers trägt.

AXA Kfz-Schaden melden: Ihre Meldewege

Die AXA-Schaden-Hotline ist rund um die Uhr kostenlos unter 0800 2920333 erreichbar (aus dem Ausland +49 221 148-35803), für Glasschäden unter 0800 3050501. Online melden Sie den Schaden bequem über schadenservice360° auf axa.de und finden dort auf Wunsch direkt eine Partnerwerkstatt.

Halten Sie Name, Anschrift, Versicherungsscheinnummer, Unfalldaten (Ort, Zeit, Hergang), Fotos und – falls vorhanden – Zeugendaten bereit.

Als Geschädigter eines AXA-Versicherten

Wurden Sie unverschuldet von einem AXA-Versicherten geschädigt, läuft die Regulierung über dessen Kfz-Haftpflicht. Kennen Sie die gegnerische Versicherung nicht, ermitteln Sie sie über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600) anhand des Kennzeichens.

Als Geschädigter sind Sie nicht an eine AXA-Partnerwerkstatt oder den Versicherungsgutachter gebunden – Sie wählen Werkstatt und Sachverständigen frei.

Ihr Recht: eigener, unabhängiger Gutachter

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres frei gewählten Gutachters – für Sie ist das Gutachten in der Regel kostenlos. Nur bei einem reinen Bagatellschaden (meist bis etwa 750 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag.

Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden vollständig – gerade beim „Schadenservice" der Versicherung geraten diese Positionen oft zu niedrig. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir gerichtsfeste Gutachten. Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor jeder Reparatur begutachten.

Unfall gehabt? Wir sind unabhängig an Ihrer Seite.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten gerichtsfest – kostenlos für Unfallgeschädigte.

01520 8880843 WhatsApp

Häufige Fragen

Wie melde ich einen Kfz-Schaden bei der AXA?

Über die kostenlose 24-Stunden-Schaden-Hotline 0800 2920333 (Glas: 0800 3050501) oder online über schadenservice360° auf axa.de.

Muss ich als Geschädigter die AXA-Partnerwerkstatt nehmen?

Nein. Als unverschuldet Geschädigter wählen Sie Werkstatt und Gutachter frei – ein Verweis auf die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung ist für Sie nicht bindend.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten Ihres frei gewählten, unabhängigen Gutachters.

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