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ADAC Kfz-Schaden melden – so geht’s richtig (2026)

Die ADAC Autoversicherung gehört zu den bekanntesten Kfz-Versicherern Deutschlands. Dieser Ratgeber zeigt die Meldewege für einen Kfz-Schaden beim ADAC, was Sie als Geschädigter eines ADAC-Kunden beachten müssen und wie Sie mit einem eigenen Gutachten den vollen Schadenersatz sichern.

Kurz & klar

Einen Kfz-Schaden melden Sie der ADAC Autoversicherung am schnellsten telefonisch über die Schaden-Hotline 089 2555 692 93 (Glasschaden: 089 92 52 96 01 97) oder online per Schadenformular bzw. im Kundenportal „Mein ADAC". Sind Sie von einem ADAC-Versicherten unverschuldet geschädigt worden, wenden Sie sich an dessen Haftpflicht – und dürfen Ihren eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen, dessen Kosten der ADAC als Versicherer des Verursachers trägt.

ADAC Kfz-Schaden melden: Ihre Meldewege

Telefonisch erreichen Sie die ADAC-Schadenmeldung für Haftpflicht- und Kaskoschäden unter 089 2555 692 93, für Glasschäden unter 089 92 52 96 01 97. Online melden Sie den Schaden über das Schadenformular auf adac.de oder im eingeloggten Kundenportal „Mein ADAC" – dort laden Sie Fotos und Belege direkt hoch.

Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer, Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls, eine Schilderung des Hergangs sowie Fotos bereit. Je vollständiger die Angaben, desto schneller die Bearbeitung.

Als Geschädigter eines ADAC-Versicherten

Wurden Sie unverschuldet von einem ADAC-Versicherten geschädigt, läuft die Regulierung über dessen Kfz-Haftpflicht. Kennen Sie die Versicherung des Verursachers nicht, ermitteln Sie sie über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600) anhand des Kennzeichens.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – Sie sind nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung angewiesen.

Ihr Recht: eigener, unabhängiger Gutachter

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des frei gewählten Gutachters – für Sie ist das Gutachten in der Regel kostenlos. Nur bei einem reinen Bagatellschaden (meist bis etwa 750 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag.

Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert auch Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden – Positionen, die ein Versicherungsgutachten gern zu niedrig ansetzt. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir genau solche gerichtsfesten Gutachten. Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor jeder Reparatur begutachten.

Unfall gehabt? Wir sind unabhängig an Ihrer Seite.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten gerichtsfest – kostenlos für Unfallgeschädigte.

01520 8880843 WhatsApp

Häufige Fragen

Wie melde ich einen Schaden bei der ADAC Autoversicherung?

Telefonisch über die Schaden-Hotline 089 2555 692 93 (Glas: 089 92 52 96 01 97), online per Schadenformular auf adac.de oder im Kundenportal „Mein ADAC".

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall mit einem ADAC-Versicherten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers – hier der ADAC – die Kosten Ihres frei gewählten, unabhängigen Gutachters.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen frei. Der Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Interesse, ein unabhängiger ausschließlich in Ihrem.

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