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Wildunfall: Was tun und wer zahlt? Der Expertenratgeber

Ein Wildunfall passiert in Sekundenbruchteilen – plötzlich steht ein Reh auf der Fahrbahn, es kracht, und der Schreck sitzt tief. In der Dämmerung und nachts ereignen sich die meisten dieser Kollisionen, oft mit erheblichem Sachschaden. Damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben und die Versicherung korrekt reguliert, kommt es auf die richtigen Schritte unmittelbar nach dem Unfall an. Als unabhängige Kfz-Sachverständige erklären wir Ihnen, was Sie tun müssen, wer zahlt und wo die typischen Stolperfallen liegen.

Die ersten Minuten: So verhalten Sie sich nach einem Wildunfall richtig

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle. Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. Gerade auf Landstraßen in der Dämmerung besteht erhebliche Gefahr durch nachfolgenden Verkehr. Kümmern Sie sich um verletzte Personen und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.

Halten Sie Abstand zum verletzten Tier. Ein angefahrenes Reh oder Wildschwein kann in Panik um sich schlagen und Sie verletzen. Fassen Sie das Tier nicht an und versuchen Sie nicht, es mitzunehmen – das kann als Wilderei gewertet werden. Flüchtet das Tier, merken Sie sich möglichst die Stelle, an der es im Wald verschwindet.

Melden Sie den Unfall der Polizei (110) oder direkt dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Diese Meldung ist nicht nur Pflicht, sie ist auch die Grundlage für Ihre spätere Schadenabwicklung. Die Polizei oder der Jagdpächter informiert den Revierinhaber, damit ein verletztes Tier von einem Nachsuchegespann aufgefunden werden kann.

Die Wildschadenbescheinigung: Ihr wichtigster Nachweis

Ohne Nachweis keine Regulierung – das ist die einfache Faustregel. Lassen Sie sich deshalb noch vor Ort eine sogenannte Wildschadenbescheinigung (auch Wildunfallbescheinigung) ausstellen. Diese bestätigt Ihrer Versicherung, dass der Schaden tatsächlich durch einen Zusammenstoß mit Wild entstanden ist. Ausstellen darf sie die Polizei oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte, etwa der Förster oder Jagdpächter.

Für die Bescheinigung durch den Jagdausübungsberechtigten wird häufig eine kleine Aufwandsentschädigung verlangt – üblicherweise im Bereich von etwa 15 Euro; bei einer polizeilichen Aufnahme können in der Regel etwas höhere Kosten anfallen. Diese Kosten übernehmen die Versicherer in der Regel. Dokumentieren Sie den Unfall zusätzlich selbst: Fotografieren Sie den Fahrzeugschaden, die Unfallstelle, Bremsspuren und – sofern auffindbar – das Tier sowie Tierhaare oder Blutspuren am Fahrzeug. Diese Spuren sind später wichtige Indizien.

Wer zahlt? Teilkasko, Vollkasko und der Unterschied

Bei einem klassischen Wildunfall – also der direkten Kollision Ihres Fahrzeugs mit dem Tier – greift die Teilkaskoversicherung. Sie kommt für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Ein großer Vorteil: Die Teilkasko führt nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Anders als in der Haftpflicht oder Vollkasko steigt Ihr Beitrag nach einem Wildschaden also grundsätzlich nicht.

Entscheidend ist allerdings, welches Tier Sie getroffen haben. Ältere und günstige Tarife decken oft nur Schäden durch sogenanntes Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz ab – also Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase, Dachs und Ähnliches. Kollisionen mit Vögeln, entlaufenen Haustieren wie Hund oder Katze oder mit Nutztieren wie Pferden oder Kühen sind in solchen Tarifen nicht eingeschlossen. Moderne Tarife enthalten dagegen häufig eine erweiterte Wildschadenklausel, die Zusammenstöße mit Tieren aller Art abdeckt. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre konkreten Vertragsbedingungen.

Wer dem Tier ausweicht und dabei verunglückt, ohne es zu berühren, hat es schwerer. Bei einem reinen Ausweichmanöver ohne Kollision springt im Regelfall nur die Vollkaskoversicherung ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings auch die Teilkasko über den sogenannten Rettungskostenersatz (§§ 83, 90 VVG) eintreten – nämlich dann, wenn das Ausweichen eine angemessene Reaktion war, um einen unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoß zu verhindern. Nach der Rechtsprechung ist ein Ausweichen vor großem Wild wie Reh oder Wildschwein üblicherweise geboten, vor Kleintieren wie einem Hasen dagegen in der Regel nicht – hier wäre der Kollisionsschaden geringer als der Ausweichschaden.

Welche Schäden ersetzt werden – und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten

Erstattet werden die Reparaturkosten beziehungsweise bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, jeweils unter Abzug der Selbstbeteiligung. Ein typischer Fehler vieler Geschädigter ist, dass sie vorschnell nur einen Kostenvoranschlag der Werkstatt einreichen. Ein qualifiziertes Gutachten erfasst dagegen den gesamten Schadenumfang, dokumentiert verdeckte Schäden und schafft eine belastbare Grundlage gegenüber dem Versicherer.

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Regulierung. Versicherer rechnen Wildschäden mitunter knapp ab oder übersehen Positionen wie eine merkantile Wertminderung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, den erstbesten Abrechnungsvorschlag zu akzeptieren. Wer falsche Angaben zum Unfallhergang macht – etwa einen selbstverschuldeten Schaden als Wildunfall ausgibt – riskiert dagegen den Verlust des Versicherungsschutzes und macht sich strafbar.

Brauche ich beim Wildunfall einen unabhängigen Sachverständigen?

Bei einem Kaskoschaden gilt eine wichtige Besonderheit: Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden, bei dem Sie freie Gutachterwahl haben, hat der Kaskoversicherer ein Weisungsrecht. Er darf grundsätzlich bestimmen, wer den Schaden begutachtet, und beauftragt häufig einen eigenen oder einen Partner-Sachverständigen. Das müssen Sie nicht ungeprüft hinnehmen.

Gerade weil der Versicherer in der Kaskoregulierung sein eigener Kostenträger ist, kann eine unabhängige Begutachtung Ihre Interessen schützen – etwa über das Sachverständigenverfahren, das viele Bedingungswerke bei Streit über die Schadenhöhe ausdrücklich vorsehen. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige ermitteln wir den Schaden neutral und nachvollziehbar, dokumentieren Wertminderung und Reparaturweg und sorgen dafür, dass nichts übersehen wird. Über 1.000 zufriedene Kunden vertrauen auf unsere unabhängige Arbeit.

Sind Sie unsicher, ob die Abrechnung Ihres Versicherers vollständig und korrekt ist? Rufen Sie uns unter 01520 8880843 an. Wir prüfen Ihren Wildschaden konsequent in Ihrem Interesse und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein eigenes Gutachten lohnt.

Unfall gehabt? Wir sind unabhängig an Ihrer Seite.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten gerichtsfest – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko auch, wenn ich dem Tier ausgewichen bin und es gar nicht berührt habe?

Bei einem reinen Ausweichmanöver ohne Kollision zahlt im Regelfall die Vollkasko. Die Teilkasko kann jedoch über den Rettungskostenersatz eintreten, wenn das Ausweichen angemessen war, um einen unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoß mit größerem Wild zu verhindern. Vor Kleintieren wie einem Hasen ist ein Ausweichen rechtlich meist nicht geboten.

Steigt mein Versicherungsbeitrag nach einem Wildunfall?

Nein. Ein über die Teilkasko regulierter Wildschaden führt grundsätzlich nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Ihr Beitrag bleibt also stabil. Sie tragen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Was ist, wenn das Tier nach dem Unfall geflüchtet ist?

Auch dann besteht in der Regel Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie den Unfall der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten melden und sich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen. Sichern Sie zusätzlich Spuren wie Tierhaare, Blut oder Aufprallstellen am Fahrzeug per Foto, um den Wildkontakt zu belegen.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Bei einem Kaskoschaden hat der Versicherer ein Weisungsrecht und darf den Gutachter bestimmen. Sie können aber bei Streit über die Schadenhöhe das in vielen Bedingungen vorgesehene Sachverständigenverfahren nutzen und einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. So stellen Sie sicher, dass der Schaden vollständig und neutral erfasst wird.

Welche Tiere sind beim Wildunfall überhaupt versichert?

Günstige oder ältere Teilkaskotarife decken oft nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz ab, etwa Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Vögel, Haus- und Nutztiere sind dort nicht eingeschlossen. Moderne Tarife mit erweiterter Wildschadenklausel versichern dagegen häufig Tiere aller Art. Prüfen Sie Ihre konkreten Vertragsbedingungen.

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