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RatgeberNach dem Unfall

Was tun nach Unfall? Die wichtigsten Schritte & Ihre Rechte

Ein Crash dauert Sekunden – die Schadensregulierung Wochen. Wer jetzt die richtigen Schritte kennt, sichert Beweise, vermeidet teure Fehler und bekommt am Ende den Schaden ersetzt, der ihm tatsächlich zusteht. Dieser Ratgeber zeigt aus Sicht des unabhängigen Sachverständigen, was Sie nach einem Unfall konkret tun sollten, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und mit welchen Tricks die gegnerische Versicherung versucht, Ihre Ansprüche zu kürzen.

Die ersten Minuten: Unfallstelle sichern und Beweise sichern

Bevor es um Geld geht, geht es um Sicherheit. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – innerorts etwa 50 Meter, außerorts 100 Meter, auf der Autobahn rund 150 bis 200 Meter. Kümmern Sie sich um Verletzte und setzen Sie bei Personenschaden sofort den Notruf 112 ab. Erst danach beginnt die eigentliche Schadensabwicklung.

Die zweite Pflicht ist die Beweissicherung – und hier entscheidet sich oft, wer später Recht bekommt. Fotografieren Sie großzügig: die Endstellung beider Fahrzeuge, Kennzeichen, Schäden aus mehreren Winkeln, Bremsspuren, Glassplitter, Verkehrszeichen und die Gesamtsituation. Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie die Kontaktdaten unabhängiger Zeugen. Ein gemeinsam ausgefüllter Europäischer Unfallbericht hilft, ist aber kein Schuldanerkenntnis.

Ein wichtiger Hinweis: Unterschreiben Sie an der Unfallstelle niemals ein Schuldeingeständnis. Wer im ersten Schreck "Es tut mir leid, ich habe nicht aufgepasst" auf Papier setzt, schwächt seine Position erheblich. Schildern Sie den Hergang sachlich und überlassen Sie die rechtliche Bewertung den Fachleuten.

Polizei rufen – ja oder nein?

Bei Personenschäden, Fahrerflucht, unklarer Schuldfrage, Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie bei Beteiligung von Mietwagen, Firmen- oder ausländischen Fahrzeugen sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen. Das polizeiliche Protokoll ist ein wertvolles Beweismittel, wenn der Unfallgegner später eine andere Version erzählt.

Bei reinen Bagatell-Blechschäden mit klarer Schuldlage ist die Polizei nicht zwingend nötig. Trotzdem gilt: Im Zweifel lieber rufen. Eine objektive Aufnahme an Ort und Stelle kostet nichts und erspart Ihnen oft monatelangen Streit mit der gegnerischen Versicherung über den Hergang.

Wer zahlt? Ihre Rechte als unverschuldet Geschädigter

Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadenersatz – und zwar direkt gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Rechtliche Grundlage ist § 249 BGB: Sie sind so zu stellen, wie Sie ohne den Unfall stünden. Dazu gehören die Reparaturkosten, eine merkantile Wertminderung, die Gutachterkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten sowie eine Auslagenpauschale.

Diese allgemeine Kostenpauschale für Porto, Telefon und Fahrten setzen die meisten Gerichte und Versicherer mit rund 25 Euro an – ohne dass Sie einzelne Belege vorlegen müssen. Höhere tatsächliche Auslagen können Sie zusätzlich geltend machen. Auch die Kosten eines Anwalts trägt bei klarer Haftung in der Regel die Gegenseite entsprechend der Haftungsquote.

Trifft Sie eine Mitschuld, wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt – etwa 70 zu 30. Umso wichtiger ist eine saubere Beweislage von der Unfallstelle. Wer hier vorgesorgt hat, steht bei der Quotenfrage deutlich besser da.

Eigener Gutachter statt Versicherungsgutachter – Ihr gutes Recht

Einer der häufigsten und teuersten Irrtümer: dass die gegnerische Versicherung den Gutachter stellen dürfe. Das Gegenteil ist richtig. Als Geschädigter sind Sie "Herr des Restitutionsverfahrens" und dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens frei wählen. Die Kosten dieses Gutachtens trägt bei einem ersatzpflichtigen Schaden grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung. Lediglich bei reinen Bagatellschäden – die Rechtsprechung zieht die Grenze meist bei etwa 750 Euro – kann ein Vollgutachten entbehrlich sein; hier genügt oft ein Kostenvoranschlag.

Der Unterschied ist nicht akademisch. Der von der Versicherung beauftragte Prüfer wird von der Versicherung bezahlt und arbeitet in deren Interesse – das wirkt sich in der Praxis regelmäßig auf Stundenverrechnungssätze, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung aus. Ein unabhängiger Sachverständiger ist ausschließlich Ihnen verpflichtet und dokumentiert den Schaden vollständig und neutral. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erstellt das Ingenieurbüro Hunger genau solche gerichtsfesten Gutachten – über 1.000 zufriedene Kunden bestätigen das.

Praktischer Rat: Lassen Sie das Fahrzeug vor jeder Reparatur begutachten. Ist der Schaden erst beseitigt, lässt sich der Umfang nur noch schwer beweisen – und gekürzte Beträge bekommen Sie kaum noch zurück.

Mietwagen oder Nutzungsausfall: Mobilität während der Reparatur

Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist oder repariert wird, haben Sie Anspruch auf Ersatzmobilität. Entweder Sie nehmen einen Mietwagen einer vergleichbaren oder kleineren Klasse – oder Sie verzichten darauf und lassen sich stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld auszahlen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der etablierten Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die Fahrzeuge in Gruppen einteilt. Üblicherweise liegen die Tagessätze je nach Fahrzeugklasse zwischen rund 23 und 175 Euro pro Ausfalltag. Ältere Fahrzeuge werden dabei in der Regel um eine oder zwei Gruppen herabgestuft. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – der Sachverständige weist die zutreffende Gruppe und die Ausfalldauer im Gutachten aus.

Typische Tricks der Versicherung – und wie Sie sie kontern

Kaum ist der Schaden gemeldet, meldet sich oft die gegnerische Versicherung mit einem freundlichen Serviceangebot: eine "Partnerwerkstatt", ein eigener Gutachter, schnelle Abwicklung. Was als Hilfe verkauft wird, ist Schadensteuerung – das Ziel ist, die Regulierung für die Versicherung möglichst günstig zu halten. Im Haftpflichtfall haben Sie jedoch keinen Vertrag mit dieser Versicherung, sondern einen Schadenersatzanspruch. Sie bestimmen selbst, wer Ihr Auto begutachtet und repariert.

Besonders heikel sind Restwertangebote nach einem Totalschaden. Versicherer holen über überregionale Online-Restwertbörsen Höchstgebote ein, die deutlich über dem liegen, was Sie regional tatsächlich erzielen könnten. Maßgeblich ist aber der regionale Restwert, den Ihr unabhängiger Gutachter am für Sie zugänglichen Markt ermittelt. Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht vorschnell auf Zuruf der Versicherung.

Und schließlich: Unterschreiben Sie keine Abtretungserklärung oder Vollmacht zugunsten der Gegenseite, bevor Sie unabhängigen Rat eingeholt haben. Den Schaden Ihrer Versicherung melden müssen Sie ohnehin in der Regel innerhalb einer Woche – die Steuerung Ihrer Ansprüche behalten Sie aber besser selbst in der Hand.

Ihr Fahrplan nach dem Unfall in Kürze

Zusammengefasst sieht der sichere Weg so aus: Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, bei Bedarf Polizei rufen. Umfassend fotografieren und Daten von Gegner und Zeugen aufnehmen. Kein Schuldeingeständnis abgeben. Dann einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen und das Fahrzeug vor der Reparatur begutachten lassen. Schadensteuerung, Partnerwerkstatt und vorschnelle Restwertverkäufe ablehnen.

Wer diese Reihenfolge einhält, schützt seine Ansprüche von der ersten Minute an. Sie sind sich unsicher, ob Ihnen mehr zusteht als die Versicherung anbietet? Das Ingenieurbüro Hunger berät Sie unabhängig und im ausschließlichen Interesse des Geschädigten – rufen Sie an unter 01520 8880843.

Unfall gehabt? Wir sind unabhängig an Ihrer Seite.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten gerichtsfest – kostenlos für Unfallgeschädigte.

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Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als unverschuldet Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens frei wählen. Die Kosten dafür trägt bei einem ersatzpflichtigen Schaden grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung. Nur bei reinen Bagatellschäden (üblicherweise unter etwa 750 Euro) kann statt eines Vollgutachtens ein Kostenvoranschlag genügen.

Wann muss ich den Unfall der Versicherung melden?

Den Schaden sollten Sie Ihrer eigenen Versicherung in der Regel innerhalb einer Woche anzeigen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Abwicklung der Gegenseite überlassen müssen: Über Gutachter, Werkstatt und Reparatur bestimmen Sie als Geschädigter selbst.

Soll ich nach einem kleinen Blechschaden die Polizei rufen?

Bei klarer Schuldlage und reinem Bagatellschaden ist das nicht zwingend. Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol oder bei ausländischen, Miet- oder Firmenfahrzeugen sollten Sie die Polizei jedoch immer hinzuziehen. Im Zweifel gilt: lieber rufen.

Wie viel Geld steht mir pro Tag zu, wenn ich keinen Mietwagen nehme?

Statt eines Mietwagens können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch und liegt je nach Fahrzeugklasse üblicherweise zwischen rund 23 und 175 Euro pro Ausfalltag, bei älteren Fahrzeugen mit Abschlägen. Den genauen Satz weist der Sachverständige im Gutachten aus.

Was ist die Auslagenpauschale und muss ich Belege sammeln?

Die Auslagenpauschale deckt allgemeine Nebenkosten wie Porto, Telefon und Fahrten ab. Die meisten Gerichte und Versicherer setzen sie mit rund 25 Euro an – ohne Belegnachweis. Tatsächlich höhere Auslagen können Sie zusätzlich geltend machen, müssen diese dann aber belegen.

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