Was ist der Toleranzabzug – und warum gibt es ihn?
Jede Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr ist mit einer technisch bedingten Unsicherheit behaftet. Kein Messgerät arbeitet vollkommen fehlerfrei, und genau diesem Umstand trägt der Toleranzabzug Rechnung. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) gibt für die zugelassenen Messverfahren feste Toleranzwerte vor, die von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand für eine Geschwindigkeit belangt wird, die er möglicherweise gar nicht gefahren ist.
Maßgeblich für den Bußgeldbescheid ist nicht der rohe Messwert, sondern die nach Abzug der Toleranz ermittelte sogenannte vorwerfbare Geschwindigkeit. Erst dieser bereinigte Wert wird der rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt. Der Abzug erfolgt grundsätzlich zugunsten des Betroffenen und wird im ordnungsgemäßen Verfahren automatisch berücksichtigt. Die Frage ist allerdings, ob im konkreten Fall die richtige Toleranz für das tatsächlich eingesetzte Verfahren angewandt wurde – und genau das lässt sich überprüfen.
Der Toleranz beim Blitzer kommt damit eine doppelte Bedeutung zu: Sie schützt vor den Folgen technischer Ungenauigkeit, und sie ist zugleich ein konkreter, nachprüfbarer Ansatzpunkt, wenn ein Bescheid angezweifelt wird. Ein falscher oder gänzlich fehlender Toleranzabzug kann den vorwerfbaren Wert spürbar verändern.
Die Standardwerte: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %
Für die gängigsten und am weitesten verbreiteten Messverfahren gilt ein einheitliches Schema. Dazu zählen stationäre Anlagen sowie die meisten Laser-, Radar- und Lichtschrankenmessungen. Bei diesen Standardverfahren wird bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h ein fester Wert von 3 km/h abgezogen. Liegt der Messwert über 100 km/h, beträgt der Toleranzabzug 3 % des gemessenen Wertes.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Im unteren Geschwindigkeitsbereich ist ein fester Abzug von 3 km/h sachgerecht, während bei höheren Geschwindigkeiten ein prozentualer Wert die Messunsicherheit angemessener abbildet. Der prozentuale Toleranzabzug für die Geschwindigkeit wächst dabei mit dem Messwert mit – je schneller gefahren wurde, desto größer fällt der absolute Abzug aus.
Auch die zunehmend verbreitete Abschnittskontrolle, die sogenannte Section Control, fällt unter dieses Standardschema. Hier wird nicht die punktuelle, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen definierten Streckenabschnitt ermittelt. Auch bei diesem Verfahren wird eine Toleranz von 3 km/h beziehungsweise 3 % berücksichtigt.
Abweichende Verfahren: Nachfahren und Laserpistolen
Nicht jede Messung folgt dem Standardschema. Es gibt Verfahren, bei denen aufgrund der Messmethode selbst ein höherer Toleranzabzug angesetzt wird, weil die Methode systembedingt mehr Unsicherheit mit sich bringt. Wer hier den falschen, also den niedrigeren Standardwert anlegt, erhält ein zu hohes und damit unzutreffendes Ergebnis.
Ein klassisches Beispiel ist das Nachfahren mit einem Videonachfahrsystem wie ProViDa. Hier folgt ein Polizeifahrzeug dem gemessenen Fahrzeug, und die Geschwindigkeit wird über den eigenen Tacho beziehungsweise das Messsystem ermittelt. Wegen der zusätzlichen Fehlerquellen, etwa durch wechselnde Abstände und Beschleunigungsphasen, gilt hier in der Regel ein höherer Abzug von 5 km/h beziehungsweise 5 %.
Auch bestimmte Laserpistolen, etwa Geräte vom Typ Riegl FG21-P, werden häufig mit einem Toleranzabzug von 5 % bewertet. Es kommt also entscheidend darauf an, welches Gerät und welches Verfahren tatsächlich zum Einsatz kamen. Wurde ein Verfahren mit höherer Toleranz angewandt, aber nur die Standardtoleranz abgezogen, ist der vorwerfbare Wert möglicherweise zu hoch angesetzt – ein Punkt, den wir im Rahmen einer Blitzergutachten-Prüfung durch das Ingenieurbüro Hunger systematisch kontrollieren.
Beispielrechnungen: So wird der Toleranzabzug ermittelt
Ein erstes Beispiel im Bereich über 100 km/h: Angenommen, ein Standardverfahren misst 117 km/h. Da der Messwert über 100 km/h liegt, gelten 3 % als Toleranz. 3 % von 117 km/h ergeben 3,51 km/h. Zugunsten des Betroffenen wird konservativ abgerundet, sodass 3 km/h abgezogen werden. Die vorwerfbare Geschwindigkeit beträgt damit 114 km/h.
Ein zweites Beispiel im Bereich unter 100 km/h: Wird eine Geschwindigkeit von 54 km/h gemessen, gilt der feste Abzug von 3 km/h, da der Wert unterhalb der 100-km/h-Grenze liegt. Abzüglich der Toleranz ergibt sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 51 km/h. In einer Tempo-30-Zone wären das also 21 km/h zu viel, in einer 50er-Zone genau ein Kilometer über dem Limit.
Diese Beispiele zeigen, dass der Toleranzabzug konservativ und zugunsten des Betroffenen gerechnet wird. Sie verdeutlichen aber auch, wie genau es auf die richtige Anwendung ankommt. Würde im ersten Beispiel fälschlich gar keine Toleranz abgezogen, läge der vorwerfbare Wert bei 117 statt 114 km/h – mit unter Umständen ganz anderen rechtlichen Folgen.
Warum schon wenige km/h über Fahrverbot und Punkte entscheiden
Der Toleranzabzug klingt zunächst nach einer technischen Marginalie. Tatsächlich kann er aber über erhebliche Konsequenzen entscheiden, denn die Schwellenwerte im Bußgeldrecht sind eng gestaffelt. Innerorts droht ein Fahrverbot bereits ab 31 km/h über dem Limit, und Punkte in Flensburg kommen vielfach schon ab 21 km/h Überschreitung hinzu. Liegt der gemessene Wert nah an einer dieser Grenzen, kann ein korrekt angewandter Toleranzabzug den Unterschied ausmachen.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Wer innerorts mit einer vorwerfbaren Überschreitung von 31 km/h knapp in den Bereich des Fahrverbots rutscht, für den kann schon ein zusätzlicher Toleranzabzug von wenigen Kilometern pro Stunde entscheidend sein – etwa wenn ein Verfahren mit höherer Toleranz hätte angewandt werden müssen. Aus 31 würden dann 29 km/h, und das Fahrverbot wäre womöglich vom Tisch.
Genau deshalb lohnt sich der genaue Blick. Wir als unabhängige Sachverständige prüfen, ob das eingesetzte Messverfahren korrekt dokumentiert ist und ob die dazu passende Toleranz tatsächlich abgezogen wurde. Eine Erfolgsgarantie gibt es dabei nicht und kann es seriös auch nicht geben – wohl aber eine fundierte, technisch nachvollziehbare Bewertung Ihres Einzelfalls. Welche konkreten Folgen eine bestimmte Überschreitung hat, richtet sich stets nach dem aktuellen Bußgeldkatalog und den Umständen des Einzelfalls.
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Häufige Fragen
Wird der Toleranzabzug automatisch berücksichtigt?
Im ordnungsgemäßen Verfahren ja: Die von der PTB vorgegebene Toleranz wird vom Messwert abgezogen, bevor die vorwerfbare Geschwindigkeit festgelegt wird. Entscheidend ist jedoch, ob die für das tatsächlich eingesetzte Verfahren richtige Toleranz angesetzt wurde. Ein falscher oder fehlender Abzug ist ein konkreter, prüfbarer Ansatzpunkt, den wir im Rahmen eines Blitzergutachtens kontrollieren.
Warum gelten beim Nachfahren 5 statt 3 km/h?
Beim Nachfahren mit einem Videonachfahrsystem wie ProViDa entstehen zusätzliche Fehlerquellen, etwa durch wechselnde Abstände zwischen den Fahrzeugen oder Beschleunigungsphasen. Weil diese Methode systembedingt unsicherer ist als eine stationäre Messung, sieht die PTB hier einen höheren Toleranzabzug von 5 km/h beziehungsweise 5 % vor. Auch manche Laserpistolen werden mit 5 % bewertet.
Ab wann gilt der prozentuale Abzug statt der 3 km/h?
Bei den Standardverfahren gilt bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h ein fester Abzug von 3 km/h. Erst oberhalb von 100 km/h wird auf den prozentualen Wert von 3 % des Messwerts umgestellt. Bei 117 km/h sind das beispielsweise 3,51 km/h, die konservativ auf 3 km/h abgerundet werden, sodass 114 km/h vorwerfbar bleiben.
Lohnt sich die Prüfung des Toleranzabzugs überhaupt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Liegt Ihr Wert nah an einer Schwelle für Punkte oder ein Fahrverbot, kann schon eine korrekte Toleranzanwendung den Unterschied machen. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, aber wir prüfen unabhängig und technisch nachvollziehbar, ob Verfahren und Toleranz korrekt angewandt wurden. Die konkreten Folgen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog und Ihrem Einzelfall.
