Warum es die konkrete Prüfung braucht: das standardisierte Messverfahren
Die meisten zugelassenen Blitzer arbeiten als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet: Solange das Gerät amtlich zugelassen ist und nach Vorschrift bedient wurde, vertraut das Gericht der Messung grundsätzlich und nimmt keine eigene Detailprüfung der Technik vor. Diese Vereinfachung gilt jedoch nur, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen.
Genau hier setzt die Arbeit des Sachverständigen an. Pauschale Zweifel oder das bloße Bestreiten der Geschwindigkeit reichen nicht aus, um ein Gericht zu einer näheren Befassung mit der Messung zu bewegen. Es braucht konkrete, technisch begründete Hinweise auf eine Fehlerquelle. Wenn Sie eine Blitzer-Messung überprüfen lassen, liefert das Gutachten diese sachlichen Anhaltspunkte, indem es das Beweisfoto, die Messdaten und die Aufstelldokumentation systematisch auf bekannte Schwachstellen des jeweiligen Geräts untersucht.
Im Folgenden gehen wir die verbreiteten Messsysteme einzeln durch, denn jedes Verfahren hat seine eigenen, typischen Fehlerquellen, die der Sachverständige kennen und gezielt prüfen muss.
PoliScan Speed (LIDAR): der Auswerterahmen im Beweisfoto
Das System PoliScan Speed des Herstellers Vitronic arbeitet mit Lasertechnik (LIDAR) und ist eines der am häufigsten eingesetzten Geräte. Die zentrale Fehlerquelle liegt hier nicht im Messprinzip selbst, sondern im Auswerterahmen, der im Beweisfoto die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug dokumentiert.
Eine Messung gilt nur dann als valide, wenn dieser Rahmen korrekt positioniert ist. Der Sachverständige prüft dabei mehrere Punkte: Der Rahmen muss das Kennzeichen des gemessenen Fahrzeugs vollständig einschließen, es dürfen keine Fremdfahrzeuge teilweise im Rahmen erfasst sein, und die Unterkante des Rahmens muss unterhalb des Vorderrads liegen. Stimmt die Positionierung nicht, lässt sich nicht zweifelsfrei sagen, dass der angezeigte Wert tatsächlich dem beanstandeten Fahrzeug zuzuordnen ist.
Gerade bei mehreren Fahrzeugen im Bild oder dichtem Verkehr ist die Frage der korrekten Zuordnung ein klassischer Ansatzpunkt. Weicht die Rahmenlage von den Vorgaben ab, ist das ein konkreter Hinweis auf eine mögliche Fehlmessung, den der Sachverständige nachvollziehbar dokumentiert.
TraffiStar S350 (Laser): Rohmessdaten, Aufbauhöhe und Auswerterahmen
Beim lasergestützten System TraffiStar S350 von Jenoptik stehen gleich mehrere Prüfpunkte im Fokus. Ein viel diskutierter Punkt ist die fehlende Speicherung der Rohmessdaten. Ohne diese Rohdaten lässt sich der Messvorgang im Nachhinein nur eingeschränkt unabhängig nachvollziehen, was die nachträgliche Überprüfbarkeit der Messung berührt.
Hinzu kommt die Aufbauhöhe des Geräts: Ist sie falsch eingestellt, verzerrt das die Entfernungs- und damit die Geschwindigkeitsberechnung, weil die geometrischen Annahmen der Auswertung nicht mehr zutreffen. Auch beim TraffiStar prüft der Sachverständige den Auswerterahmen auf eine fehlerhafte Positionierung sowie die Vollständigkeit der Aufbau-Dokumentation.
Die Prüfung erfolgt anhand mehrerer Prüfpunkte, die zusammengenommen ein Bild davon ergeben, ob die Messung technisch belastbar ist. Eine unvollständige Dokumentation des Aufbaus ist dabei für sich genommen schon ein Ansatzpunkt, weil sie die saubere Rekonstruktion der Messbedingungen erschwert. Vertiefende Hinweise zu den Rohmessdaten finden Sie in unserem gesonderten Beitrag zum TraffiStar S350.
Radarmessung (Multanova 6F): Winkel, Reflexionen und Schrägfahrten
Radargeräte wie das Multanova 6F arbeiten nach dem Doppler-Prinzip und sind besonders empfindlich gegenüber der Aufstellgeometrie. Das Gerät wird in einem bestimmten Winkel von etwa 22 Grad zur Fahrbahn aufgestellt. Weicht dieser Winkel ab, verzerrt das den gemessenen Wert, weil die Berechnung der Geschwindigkeit von der korrekten Winkelannahme abhängt. Der sogenannte Winkelfehler gehört deshalb zu den ersten Punkten, die der Sachverständige betrachtet.
Eine zweite typische Fehlerquelle sind Reflexionen. Radarstrahlen können an Metallflächen, Leitplanken oder anderen Fahrzeugen reflektiert werden. Bei solchen Doppelreflexionen können sich Messwerte unter ungünstigen Bedingungen addieren und so einen zu hohen Wert vortäuschen. Auch Schrägfahrten und Spurwechsel innerhalb des Messbereichs können die Messung beeinflussen, weil das Fahrzeug dann nicht im angenommenen Verhältnis zur Messachse fährt.
Der Sachverständige bewertet daher nicht nur das Foto, sondern die gesamte Messsituation: Aufstellort, Umgebung, mögliche reflektierende Flächen und das Fahrverhalten im Messmoment. Schon eine geringe Abweichung vom vorgeschriebenen Aufstellwinkel oder eine ungünstig nahe Leitplanke kann ausreichen, um Zweifel an der Verwertbarkeit zu begründen, die der Sachverständige dann technisch nachvollziehbar dokumentiert.
Lasermessung mit Laserpistolen (Riegl FG21-P): Anvisieren und Protokoll
Handgeführte Lasermessgeräte wie das Riegl FG21-P, bekannt als Laserpistolen, arbeiten nach dem Weg-Zeit-Prinzip. Der mit Abstand häufigste Praxisfehler ist hier das falsche Anvisieren beziehungsweise eine Fehlausrichtung des Geräts durch den Bediener. Wird das Fahrzeug nicht sauber angevisiert, kann der Messstrahl abgleiten oder Teile erfassen, die das Ergebnis verfälschen.
Bei großer Entfernung kommt das Risiko des falschen Fahrzeugfangs hinzu: Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, ist die eindeutige Zuordnung des Werts zum richtigen Fahrzeug nicht immer gewährleistet. Ein weiteres Feld sind Protokollfehler. Da bei diesen Geräten häufig kein Foto erstellt wird, erfolgt die Eintragung der Messdaten oft manuell, was die Sorgfalt der Dokumentation in den Mittelpunkt rückt. Auch fehlende Test- oder Justierungsmessungen vor Beginn der Messreihe sind ein Prüfpunkt.
Bei diesen Geräten kommt häufig eine Toleranz von etwa fünf Prozent zum Tragen. Der Sachverständige prüft, ob die vorgeschriebenen Tests durchgeführt und dokumentiert wurden und ob die manuelle Protokollierung in sich schlüssig ist.
Einseitensensor und Nachfahrsysteme: ESO ES3.0 und ProViDa
Der Einseitensensor ESO ES3.0 misst von einer Fahrbahnseite aus. Ein bekannter Diskussionspunkt sind Widersprüche in der Gebrauchsanweisung zur sogenannten Fotolinie, die für die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug eine Rolle spielt. Der Sachverständige prüft hier insbesondere, ob sich der ermittelte Messwert eindeutig dem beanstandeten Fahrzeug zuordnen lässt.
Eine ganz andere Methode ist das Nachfahren mit Videosystemen wie ProViDa oder Police-Pilot. Hier folgt ein Polizeifahrzeug dem gemessenen Fahrzeug, und die Geschwindigkeit wird über die Strecke ermittelt. Entscheidend ist dabei ein konstanter Abstand zwischen beiden Fahrzeugen. Ist der Abstand nicht konstant, etwa weil aufgeholt oder zurückgefallen wird, entstehen Fehler in der Berechnung. Aus diesem Grund kommt bei Nachfahrmessungen eine höhere Toleranz von fünf Stundenkilometern beziehungsweise fünf Prozent zum Tragen.
Der Sachverständige wertet hier das Videomaterial aus und prüft, ob der Abstand über die maßgebliche Messstrecke tatsächlich konstant gehalten wurde.
Auch zugelassene Geräte können fehlerhaft sein: das Beispiel Leivtec XV3
Dass eine amtliche Zulassung allein keine Gewähr für eine fehlerfreie Messung ist, zeigt das Beispiel des Geräts Leivtec XV3. Im Jahr 2021 bestätigte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unzulässige Messabweichungen unter bestimmten Bedingungen. In der Folge stellte der Hersteller die Entwicklung ein, und Anwender sollten keine amtlichen Messungen mehr mit diesem Gerät durchführen. Seither wird das Leivtec XV3 faktisch nicht mehr amtlich eingesetzt.
Dieses Beispiel macht deutlich, warum die konkrete technische Prüfung im Einzelfall ihren Sinn hat. Eine Zulassung beschreibt den Sollzustand unter idealen Bedingungen, sagt aber nichts darüber aus, ob die konkrete Messung an Ihrem Messtag korrekt abgelaufen ist. Wenn Sie eine Messung als Messfehler beim Blitzer in Betracht ziehen, ist der Blick auf die konkreten Umstände entscheidend.
Wir prüfen Ihre Blitzer-Messung im Ingenieurbüro Hunger anhand des Beweisfotos, der Messdaten und der Aufstelldokumentation und benennen mögliche Fehlerquellen sachlich und nachvollziehbar. Die Bewertung, welche Folgen das für das Verfahren hat, trifft anschließend das Gericht.
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Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten gerichtsfest – kostenlos für Unfallgeschädigte.
Häufige Fragen
Was bedeutet ein Messfehler beim Blitzer konkret?
Ein Messfehler liegt vor, wenn der angezeigte Geschwindigkeitswert nicht der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit entspricht oder dem falschen Fahrzeug zugeordnet wird. Ursachen können ein falscher Aufstellwinkel, Reflexionen, eine fehlerhafte Auswertung des Beweisfotos oder eine unvollständige Dokumentation sein. Der Sachverständige sucht gezielt nach solchen konkreten Anhaltspunkten.
Kann ich jede Blitzer-Messung überprüfen lassen?
Grundsätzlich lässt sich jede Messung technisch überprüfen. Wie aussagekräftig die Prüfung ausfällt, hängt allerdings vom verwendeten Gerät und von den verfügbaren Unterlagen ab, etwa Beweisfoto, Messdaten und Aufstelldokumentation. Bei einigen Systemen werden die Rohmessdaten nicht gespeichert, was die nachträgliche Nachvollziehbarkeit einschränkt.
Garantiert ein Gutachten, dass die Messung fällt?
Nein. Ein seriöses Gutachten kann das nicht garantieren. Der Sachverständige prüft die Messung objektiv und benennt mögliche Fehlerquellen mit technischer Begründung. Ob eine Messung deshalb verwertbar bleibt oder nicht, entscheidet ausschließlich das Gericht. Versprechen über den Ausgang des Verfahrens sind unseriös.
Warum reicht es nicht, einfach die Geschwindigkeit zu bestreiten?
Weil die meisten Blitzer als standardisiertes Messverfahren gelten. Das Gericht vertraut der Messung ohne Detailprüfung, solange keine konkreten Hinweise auf einen Fehler vorliegen. Erst eine technisch begründete Fehlerquelle, wie sie ein Gutachten liefert, kann das Gericht zu einer näheren Befassung mit der Messung veranlassen.
Sind die Sachverständigen entsprechend qualifiziert?
Die Prüfung erfolgt durch fachlich qualifizierte Sachverständige, deren Kompetenz im Rahmen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen wird. Die Bewertung erfolgt unabhängig und allein anhand der technischen Tatsachen der jeweiligen Messung.
